Re: Hinweis in Stellenausschreibung (Einstellung)

Wolfgang, Moers, Wednesday, 09.06.2004, 13:20 (vor 7258 Tagen) @ Andreas

Meines Wissens nach besteht keine Pflicht für den
Arbeitgeber, schwerbehinderte Menschen bevorzugt
einzustellen. Er hat gemäß §81 SGB IX zu prüfen, ob
ein freier Arbeitsplatz mit schwerbehinderten Menschen
besetzt werden kann.
Demnach muss er in einer Stellenausschreibung den
Schwerbeinderten keine Bevorzugung anbieten. Dies kann
jedoch in der Integrationsvereinbarung aufgenommen
werden.

Gruß
Wolfgang


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