Re: Hinweis in Stellenausschreibung (Einstellung)

hackenberger, Friday, 11.06.2004, 12:50 (vor 7259 Tagen) @ Andreas

Hallo,

noch ein Hinweis, sofern ein AG eine Bewerbung eines
Schwerbehinderten erst nicht beachtet/behandelt obwohl
keine offenkundige Nichteignung vorliegt oder aber
einen Schwerbehinderten bei gleicher Eignung ablehnt,
geht er ein sehr hohes Risiko ein, dass der Betroffene
erfolgreich eine Klage auf Schadensersatz (merklicher)
erwirkt.

Bernhard


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