Re: Hinweis in Stellenausschreibung (Einstellung)

hackenberger, Wednesday, 09.06.2004, 19:47 (vor 7261 Tagen) @ Andreas

Hallo Andreas,

Knittel Kommentar:
Über eine außerbetriebliche Stellenausschreibung
bestimmt der Arbeitgeber allein; er kann aber mit dem
Betriebsrat darüber Vereinbarungen treffen (Großmann,
BehindertenR 2003, 125 <128>). Bewerbungen
schwerbehinderter Menschen dürfen nicht ausgeschlossen
werden, weil hierdurch entgegen dem Wortlaut und Zweck
von § 81 Abs. 1 SGB IX von vornherein eine Prüfung
ihrer Beschäftigungsmöglichkeiten verhindert würde.
Umgekehrt besteht aber keine gesetzliche
Verpflichtung, schon bei der Ausschreibung die
bevorzugte Einstellung schwerbehinderter Menschen bei
gleicher Eignung in Aussicht zu stellen. Ein solcher
Vermerk kann dem Arbeitgeber aber durch Tarifvertrag
oder Betriebsvereinbarung aufgegeben sein,
gegebenenfalls auch in einer Integrationsvereinbarung
gem. § 83 Abs. 2 SGB IX. Bei Stellenausschreibungen im
öffentlichen Dienst entspricht es verbreiteter Praxis –
zum Teil aufgrund von Verwaltungsvorschriften –,
bereits in der Ausschreibung anzukündigen, dass
schwerbehinderte Menschen bei im Wesentlichen gleicher
fachlicher und persönlicher Eignung gegenüber anderen
Bewerbern bevorzugt würden.

Bernhard

PS: Wir haben hierzu etwas in der
Integrationsvereinbarung.


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