Suchtberater (Seminare / Fortbildung)

hackenberger, Friday, 09.02.2007, 10:18 (vor 6293 Tagen) @ Sander

Hallo Annegret,

die gelende Rechtsmeinung lautet: Der BR hat Anspruch auf notwenige Schulungsmaßnahmen, dieses gilt auch für die SchwbV.

Notwenig ist es dann, wenn es im Betrieb ein "Thema" ist oder sich gerade entwickelt. AG neigen dazu, gerade solche Themen immer von sich zu weisen. Was sagt der BR zu diesem Thema> Hat er hierfür Schulungsmaßnahmen in Anspruch genommen> Ist ein Schwb betroffen>


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion