Suchtberater (Seminare / Fortbildung)

Sander, Niedersachsen, Friday, 09.02.2007, 11:26 (vor 6293 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

danke für die schnelle Antwort.
Der BR hält sich bedeckt und hat nicht unbedingt was dagegen, uns dieses Thema zu überlassen.
Sie würden bei Seminaren allerdings mit einem Mitglied mit ins Boot kommen.
Probleme bei Mitarbeitern gibt es durchaus, allerdings nicht unbedingt bei einem Schwb.

Gruß
Annegret

» Hallo Annegret,
»
» die gelende Rechtsmeinung lautet: Der BR hat Anspruch auf notwenige
» Schulungsmaßnahmen, dieses gilt auch für die SchwbV.
»
» Notwenig ist es dann, wenn es im Betrieb ein "Thema" ist oder sich gerade
» entwickelt. AG neigen dazu, gerade solche Themen immer von sich zu weisen.
» Was sagt der BR zu diesem Thema> Hat er hierfür Schulungsmaßnahmen in
» Anspruch genommen> Ist ein Schwb betroffen>


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