Suchtberatung (Seminare / Fortbildung)

Wolfgang E., Saturday, 14.07.2007, 16:05 (vor 6138 Tagen) @ Sander

» Unser Arbeitgeber möchte das Thema Suchtberatung mit dem Hinweis, er würde keine süchtigen Mitarbeiter kennen, ganz beenden.

Die Rechtsprechung des Arbeitsgerichts München zum Thema "Mobbingseminare" kann zum Thema betriebliche "Suchtprävention" entsprechend herangezogen werden kann.

Darauf, dass ein Arbeitgeber keine konkreten Infos über Mitarbeiter mit Suchtproblemen hat, kommt es rechtlich schon deswegen nicht an, da sich Beschäftigte mit solchen Problemen vorrangig nicht an den Arbeitgeber wenden, sondern sich erfahrungsgemäß allenfalls gegenüber der SBV bzw. dem BR outen. Und diese betrieblichen Interessenvertretungen haben eine Verschwiegenheitspflicht, sofern sie davon nicht entbunden werden.

[link=http://www.ifb.de/index.php>level=2&CatID=4.41&inhalt_id=18&uebersicht=63&do=showRecht&wk=a93e5d7f8ebfdd07cd16d&rdb_CatID=1237&do=showDetail&wk=a93e5d7f8ebfdd07cd16d3d17b539653#]ArbG München[/link], Beschluss vom 16.10.2001, 33 BV 157/01

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www.integrationsaemter.de


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