Suchtberater (Seminare / Fortbildung)
Hallo Annegret,
Professor Däubler schreibt hierzu in seiner Kommentierung zum §37(6) BetrVG folgendes:
Unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse des Betriebs und des BR kommen neben den Einführungs- und allgemeinen Lehrgängen zum BetrVG und des allgemeinen Arbeitsrechts sowie des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit für eine Schulung nach Abs. 6 z.B. in Betracht:
- Schulungen zu den Themen Aids im Betrieb (HessLAG 7. 3. 91) bzw.
- Alkohol/Sucht am Arbeitsplatz (OVG Bremen 1. 2. 91);
- etc.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter