Suchtberatung (Seminare / Fortbildung)

Ede vom Bayerwald, Monday, 16.07.2007, 08:43 (vor 6136 Tagen) @ Wolfgang E.

Hallo zusammen,

bitte in diesem speziellen Feld auch nicht vergessen, dass kein AG damit konfrontiert werden will. Dies liegt daran, dass der AG dann ZWINGEND im Zuge seiner Fürsorgepflicht tätig werden MUSS!

ER darf Drogen (Alko, Hasch, Koks, chemische. usw) nicht zulassen, da sich hierdurch die UNfallgefahr exponentiell erhöht, die Arbeitsleistung vermindert, Kollegen belastet usw.

Er muss Mitarbeiter sogar nach HAuse schicken, wenn sie unter EInfluß stehen und eventuell kündigen. Keine leichte Sache, insbesondere, da z.B. Alko in D viel zu lange als Kavaliersdelikt angesehen wurde und Alko trinkt ja fast jeder und ist so in Gefahr viel zu schnell abhängig zu werden.

Laut medizinischer Definition ist man schon Alkoholiker, wenn man 4 Wochen lang täglich ein Bier zum Essen trinkt. Diese Def. Könnte man sogar hernehmen um Kollegen zu drangsalieren und in heftige Schwierigkeiten zu bringen.

Also bitte so auch dem AG erklären um die Notwendigkeit solcher Schulungen zu begründen.
Aber gibt es nicht die Aufgabe, dass SBV und BR/PR dafür zu sorgen haben, dass neue Behinderungen (dazu gehört eindeutig Alko und Drogenkonsum) vermieden werden> Also präventiv tätig werden, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist!!

Gruß Ede


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