Überstundenzuschläge wg. SBV-Tätigkeit (Allgemeines)

Apanatshi, Bayern, Tuesday, 03.04.2007, 12:18 (vor 6242 Tagen)

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie sieht es eigentlich bei Euch aus, wenn ihr in Eurer Eigenschaft als Schwerbehindertenvertretung über die Arbeitszeit hinaus Tätigkeiten macht, z.B. eine Beratung dauert mal länger oder eine frühere Terminierung war aus Zeitgründen von Seiten des Ratsuchenden oder Schwerbehindertenvertretung nicht möglich - es entstehen also, vorausgesetzt man ist vollbeschäftigt Überstunden. Klar ist, dass ich diese Zeit in Freizeit abgegolten bekomme, aber was ist mit den Überstundenzuschlägen> Ich meine die stehen mir zu, vor allem wenn die Stunden nicht zeitnah in Freizeit abgegolten werden konnten. Oft schleppe ich die Monate mit, bis es möglich ist, frei zu nehmen.
Konnte unter der Suchfunktion leider dazu nichts finden.
Mir werden die Zuschläge derzeit verweigert. Da ich nicht freigestellt bin, bleibt es ganz einfach nicht aus, dass immer wieder Überstunden, die nicht eingeplant waren, anfallen. Dass ich darauf verzichten soll, leuchtet mir nicht ganz ein. Leider ist mir die Rechtslage nicht ganz klar:-D . über eine kurze Antwort mit Hinweis, wo ich eine klare Aussage finden kann, wäre ich dankbar. Wäre ich freigestellt, könnte ich mit dieser Regelung noch eher leben, aber so empfinde ich es um so mehr als Benachteiligung. Häufig verursacht nämlich auch der AG diese Überstunden, wenn z.B. Bewerbungsgespräche anberaumt sind, die über meine AZ hinaus andauern! Habe im Grundsatz damit kein Problem, nur hat ja wohl jedes Entgegenkommen seine Grenzen.

Gruß Andrea


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