Überstundenzuschläge wg. SBV-Tätigkeit (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 03.04.2007, 14:26 (vor 6241 Tagen) @ Apanatshi

» Der Trick mit dem BR wird mir wohl kaum gelingen..
Warum nicht> Wenn es nie jemand probiert hier eine "Rechtsgleichheit" herzustellen - von selbst zahlt kein AG.
Schreib die Stunden/Zuschläge auf,
- fordere sie ein und
- falls es abgelehnt wird,
- beantrage Rechtsschutz und
- klage es ein.

Bei Erfolg sind dir viele dankbar. ;-)

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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