Überstundenzuschläge wg. SBV-Tätigkeit (Allgemeines)

Apanatshi, Bayern, Tuesday, 03.04.2007, 13:55 (vor 6241 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Aha, sehr "erfreulich" diese Erkenntnis. Der Trick mit dem BR wird mir wohl kaum gelingen..
Das hieße aber im Umkehrschluss, wenn ich zukünftig Überstunden mache, um meine eigentliche berufliche Tätigkeit erfüllen zu können, sprich Nacharbeiten muss, weil ich ein bestimmtes Zeitfenster in meiner vertraglichen Arbeitszeit durch die SBV-Tätigkeiten "verbraten" habe, und ARbeit liegen geblieben ist, könnte ich Überstundenzuschläge bekommen> Meine Arbeit macht sonst keiner oder ich kann sie nicht einfach deligieren, bin oft an Termine gebunden, die keinen Aufschub erlauben. Dann werde ich eben total umorganisieren müssen und die Kolleginnen und Kollegen müssen flexibler sein, wenn sie mich aufsuchen wollen. Ich werde zukünftig dann wohl Beratungstermine, die fast zum Ende meiner ARbeitszeit oder 30 Min. früher erwünscht sind, zukünftig ablehnen... Statt einer 38,5 Std.-Woche habe ich in der Regel bereits mind. eine 40 Std.-Woche und das ohne Bezahlung und Planungssicherheit. Die Überstunden ziehen sich häufig über 2-3 Monate hinweg, ohne dass ich sie freinehmen kann und dann auch nicht unbedingt, wann es mir gefällt. Durch den SChichtbetrieb und die Zweihäusigkeit haben natürlich auch manche Kollegen zeitliche Probleme mich aufzusuchen. Dann wird dies zukünftig eben leider zu deren Problem, Schade, dass es sich nicht anders regeln läßt.
Gruß Andrea und danke für die schnelle Antwort


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