Überstundenzuschläge wg. SBV-Tätigkeit (Allgemeines)

Wolfgang H., Wednesday, 04.04.2007, 08:49 (vor 6241 Tagen) @ Apanatshi

Guten Morgen Andrea,

das von Hans-Peter zitierte BAG-Arteil ist ja schon ein bisschen betagt!
Das SGB IX ist ja erst viel später eingeführt worden, und hier geht die Tendenz doch eindeutig in ein Verbesserung für die VPS. Will heißen: Überall wird darauf verwiesen, dass die VPS genauso zu behandeln ist, wie ein BR-Mitglied.
Das zitierte BAG-Urteil ist nicht mehr zeitgemäß. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Arbeitgeber diese alte Karte "zieht", um berechtigte Ansprüche abzuwehren.
Im übrigen kann man (frau) sich auch dahingehend wehren, dass man bei fraglichen Terminen morgens später kommt oder früher geht. Die Arbeit als VPS hat immer Vorrang, also bleibt das andere eben liegen.
Auch Indianerinnen können doch kämpfen und die Zähne zeigen! :-D


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