Abmahnung wegen Raucherpause (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 11.04.2007, 20:38 (vor 6233 Tagen) @ Sascha

» Erste Frage: Ein SB-Kollege bekommt vom Integrationsamit zusätzliche Pausen
» bezahlt. Zu diesen Pausen muss er sich an- und abmelden. Jetzt hat sich
» der Kollege 1 x in 5 Jahren eine Raucherpause (eigentlich Nichtraucher)
» genehmigt und eine Zigarette geraucht. Zu diesen "Raucherpausen" müssen
» sich die Kollegen nicht an- und abmelden. Diese Pausen werden geduldet.
» Dieser SB-Kollege hat jetzt eine Abmahnung bekommen wegen dieser
» Raucherpause. Wie kann ich dem Kollegen helfen>
Indem du mit dem Kollegen, dem Arbeitsvertrag und der schriftlichen Pausenregelung zum Betriebsrat oder zum Gewerkschaftssekretär marschierst. Aufgrund des dann gesichteten Material können ggf. weitere Schritte (ev. gegen die Abmahnung) unternommen werden. Zur Abmahnung im Allgemeinen siehe unter A-Z beim Stichwort "Abmahnung".

» Zweite Frage: Der BR wurde nicht gefragt, ob er damit einverstanden ist,
» dass sich dieser SB-Kollege für die zusätzlichen Pausen an- und abmelden
» muss. Wer kann mir sagen, ob es sich bei diesen Pausen um eine
» Einzelmaßnahme § 99 handelt> Oder eher § 87
Weder das eine noch das Andere.
Im 99iger geht es um verstetzung, Einstellung etc.
Der 87iger würde dann greifen, wenn eine Kollektivmaßnahme vomn AG eingeleitet würde (z.B. generelles Abstempeln beim Rauchen).
Wenn überhaupt, dann könnte ggf. das AGG bzw. das GG herangezogen werden. (Un)Gleichbehandlung von sbM und nicht sbM.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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