Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Allgemeines)

Hartmut, Thursday, 12.04.2007, 07:05 (vor 6233 Tagen)

Hallo,

habe hier ein Problem mit der Frist zur Vorlage der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber.
Ein Arbeitnehmer erkrankte am 16.02.07 (Freitag) u. schickte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Post an den Arbeitgeber, wo diese am 19.02.07(Montag) eintraf.
Das wurde als Fristüberschreitung angesehen (4 Tage) und in einer damit verbundenen Abmahnung diese Frist noch verschärft.
Formulierung in der Abmahnung: "Sie werden hiermit verpflichtet, uns mit dem 1.Kalendertag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen."

Ist diese Forderung rechtlich haltbar> Was ist, wenn die Erkrankung an einem Sa. oder So. erfolgt> Bei Vorlage am 1.Kalendertag ist der Postweg praktisch ausgeschlossen; was ist, wenn eine persönliche Zustellung krankheitsbedingt nicht möglich ist>

Bitte um kurze Info, was Ihr davon haltet und wo der genaue Gesetzeswortlaut darüber nachgelesen werden kann.

Danke!

Viele Grüße
Hartmut


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