Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 12.04.2007, 08:17 (vor 6233 Tagen) @ Hartmut

Hallo Hartmut,
wenn dir die Antwort auch möglicherweise nicht gefällt kann aber trotzdem ein konstruktives Gespräch zwischen dem Koll. (mit dem BR) und AG zur Rücknahme der Attestpflicht bzw. Abmahnung führen.

» Das wurde als Fristüberschreitung angesehen (4 Tage)
... aus dem Arbeitsrecht (Kittner/Zwanziger):
§ 58 Anzeige- und Nachweispflichten des Arbeitnehmers
Der Arbeitnehmer hat das Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit nach seinem subjektiven Kenntnisstand zu schätzen und mitzuteilen. Er darf nicht mit der Anzeige warten, bis eine ärztliche Diagnose vorliegt. Ein vorheriger Arztbesuch ist nicht notwendig. Mit der Verpflichtung zur Anzeige verlangt das Gesetz vom Arbeitnehmer nicht eine ärztliche Diagnose, sondern eine »Selbstdiagnose«. Der Arbeitgeber soll sich, da der Nachweis durch Attest ohnehin binnen drei Tagen zu erfolgen hat, darauf einstellen können, ob der Arbeitnehmer demnächst wieder am Arbeitsplatz erscheint oder nicht.

Das heisst, die Absendung per Post war korrekt, aber er hätte den AG am Freitag telefonisch informieren müssen.

» und in einer damit verbundenen Abmahnung diese Frist noch verschärft.
» Formulierung in der Abmahnung: "Sie werden hiermit verpflichtet, uns mit
» dem 1.Kalendertag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
» vorzulegen."
Das darf er. Geregelt im Entgeltfortzahlungsgesetz §5 Abs. 1 Satz 3
Dieses Verlangen des Arbeitgebers braucht nicht begründet zu werden. Es unterliegt aber der Grenze des Rechtsmissbrauchs. § 315 Abs. 1 BGB ist entsprechend anzuwenden.
Auch kann ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vorliegen, wenn der Arbeitgeber – ohne erkennbaren sachlichen Grund – nur bei bestimmten Arbeitnehmern frühere Vorlage verlangt.

In Betrieben mit Betriebsrat besteht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Frage, ob, wann und unter welchen Voraussetzungen die Arbeitsunfähigkeit vor dem vierten Tag nachzuweisen.

PS: Eventuell kann die Attestpflicht auch in einem Tarifvertrag geregelt sein.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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