Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Allgemeines)

Ingo Roida @, Hamburg, Monday, 30.04.2007, 18:58 (vor 6214 Tagen) @ Hartmut

Hallo Leute,
bekomme ich irgendwas hier gar nicht mit> Es geht hier m.E. gar nicht darum, dass die AU vor dem dritten Tag bescheinigt werden muss, sondern der AG hat sich darüber aufgeregt, dass die Bescheinigung vom ersten Tag erst am vierten Tag bei ihm war. M.E zu Unrecht, weil der dritte Tag auf einen Sonntag fiel und insofern die Frist erst am Montag enden kann. Insoweit kann ich hier nicht erkennen, dass der Kollege hier etwas falsch gemacht hat. Gerade ein erkrankter Mitarbeiter kann die Bescheinigung unmöglich am ersten Tag hinbringen, schon gar nicht am Sonntag bei seinem Arbeitgeber einwerfen, der sie auch erst am Montag lesen kann.
Ich meine, die Frage müsste eigentlich heißen: Wann muss dem Arbeitgeber die am ersten Tag attestierte AU-Bescheinigung vorgelegt werden> Und da kann m.E. eine Frist nicht am Wochenende ablaufen. Was wäre denn mit den Fällen, wenn man am Samstag zum Notarzt geht und Montag und Dienstag sind zB 1+2 Weihnachtstag>
Also, falls ich das alles falsch verstanden habe, dann berichtigt mich bitte.
Viele Grüße aus HH
Ingo


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