neuer Arbeitgeber, befristeter Vertrag (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

Ede vom Bayerwald, Wednesday, 18.04.2007, 08:03 (vor 6225 Tagen) @ Joerg

Hallo Joerg,

wie viel Zeit ist vergangen zwischen Arbeitsantritt und Vertragsvorlage>

Da gibt es möglicherweise Fristen, dass schon der allgemeingültige Arbeitsvertrag gültig wurde, so dass dann u.U. dieser Passus von Grund her ungültig wäre.

Bist du Behindert> wenn ja, ist das sichtbar> Ist darüber geredet worden, ist da vorher (!!) gefragt worden oder gesagt, dass bestimmte Behinderungen dem Arbeitsplatz entgegenstehen, z.B. alleine wegen der Anforderungen an die körperliche Fitness (Gefahrenmomente bei der Arbeit)>

Im Grunde sehe ich da das Problem des AGG und der Aussagen des SGB IX, dasss niemand benachteiligt werden darf, steht das nicht sogar im GG>

Und darüber hinaus bin ich der Ansicht, dass diese Frage nur und ausschließlich (falls überhaupt noch rechtens ) vor dem Antritt der Arbeitsleistung gestellt werden kann und nicht irgendwann hinterher, mit einem fiktiven Zeitrückgriff und so tun, als sei der Arbeitsvertrag vor Arbeitsbeginn vorgelegt und unterschrieben worden. Da kommt ja schon fast Fälschung des Arbeitsvertrages dazu, wenn ein rückwirkendes Datum drauf stehen sollte. Das Datum des Vertrages ist der Punkt, in dem alle Rechte und Pflichten der Vetragsparteien beginnen (falls es vor Gericht gehen sollte!).

Du hast ja nach Treu und Glauben beim AG angefangen und wenn der dich wollte vor dem Vetrag ist das wohl sein Problem.

Vorsichtshalber frag deine Gewerkschaft oder einen Arbeitsrechtler. Aber SOFORT!


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