neuer Arbeitgeber, befristeter Vertrag (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

Joerg, Wednesday, 18.04.2007, 23:38 (vor 6224 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo liebe Kollegen,

erst einmal vielen lieben Dank für Eure hilfreichen Antworten...

Mit meinem Rechtsanwalt habe ich bereits telefonisch gesprochen und mir bleibt erstmal nichts anderes übrig, als mit meinem neuen Arbeitgeber vernünftig darüber zu reden, dass ich diesen Vertrag so nicht unterzeichnen kann, da ich halt schwerbehindert bin. Alle, für mich negativen Reaktionen und Handlungen (sprich Kündigung, auch in der Probezeit) des AG sind letztendlich nicht rechtens, da ich den jetzigen Vertrag ja bereits mit Unterschrift der GF vorliegen habe und hier schon das AGG greifen wird.

Ich bin seit dem 03.04. dort tätig geworden und der Vertrag liegt mir erst seit dem 17.04. vor, obwohl ich täglich meinen neuen Vorgesetzten darauf angeheuert habe. Hinzu kommt, dass der Vertrag in der Tat rückdatiert auf den 02.04. ist und von einem der beiden GFs bereits unterzeichnet wurde.

Das Thema Schwerbehinderung wurde in beiden stattgefundenen Vorstellungsgesprächen nicht besprochen und es wurden mir keine Fragen dazu gestellt. Und wenn ich nicht dazu gefragt werde, muss mich ja nicht gleich "outen". Meine Schwerbehinderung (50 Gdb) ist nicht sichtbar.

Ich habe den Arbeitgeber von mir aus gewechselt, da bei meinem bisheringen Arbeitgeber Mobbing an erster Stelle stand, das Betriebsklima miserabel und ich gesundheitlich gemerkt habe, dass ich diesen Druck nicht mehr aushalten konnte. Dort war ich zwar SchwbV aber habe die Brocken hinwerfen müssen, es ging absolut nicht mehr...zum Schluss bin ich ja noch mit meinem alten AG vor Gericht gewesen, wegen Resturlaub 2006. - ich berichtete - hier meinte die Richterin def. dass ich im Recht bin.

lieben Gruss und vielen Dank schonmal
Jörg


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