neuer Arbeitgeber, befristeter Vertrag (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

hackenberger, Wednesday, 18.04.2007, 09:44 (vor 6225 Tagen) @ Joerg

Hallo Jörg,

wieso legt dir der neue AG einen neuen Arbeistvertrag vor>> Sofern ein Betrieb/Unternehmen an einen neune AG übergeht. also AG wechsel, tritt er in die Rechte und Pflichten des alten AG ein. Bereits im Betrieb beschäftigte beürfen keines neuen Arbeitsvertrages, sie habe ja schon einen mit dem Betrieb/Unternehmen.

Es kommt leider oftmals vor, dass bei Inhaberwechsel oder auch bei Betriebsübergängen die "neuen" Eigentümer/Inhaber den AN (Beschäftigten) neue i.d.R. schlechtere Arbeitsverträge vorlegen in der Hoffnung diese werden unterschrieben. Es gibt dann leider auch oftmals AN welche wegen fehlender Rechtskenntnisse diese unterschreiben und dann zu schlechteren Bedingungen weiterarbeiten.

Ich sehe hier ggf. dringenden Rechtsklärungsbedarf, Du solltest dich ggf. beraten lassen. Aber bitte vor einer Unterschrift.


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