Interne Ausschreibung / Agentur für Arbeit (Einstellung)

hackenberger, Monday, 11.06.2007, 15:07 (vor 6167 Tagen) @ Toni

Hallo,

sofern es zu keiner externen Besetzung/Einstellung kommen soll, NEIN!

Er muss dann "nur" prüfen ob diese Stelle mit einem bereits beschäftigten Schwerbehinderten besetzt werden kann.

Über eine außerbetriebliche Stellenausschreibung bestimmt der Arbeitgeber allein.

Die AfA (übrigens nicht nur ausschließlich, dass SGB IX § 81 besagt "insbesondere mit beim Arbeitsamt arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten ", also nicht abschließend) ist nur bei freien Ap mit einzubinden/zu informieren sofern es sich um Ap handelt welche extern besetzt (also externe Einstellungen beabsichjtigt sind) werden sollen.


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