Interne Ausschreibung / Agentur für Arbeit (Einstellung)

MEIKEL1956, Thursday, 22.11.2007, 19:13 (vor 6002 Tagen) @ hackenberger

Guten Abend,

von den gegensätzlichen Ausführungen hier im Forum bin ich verunsichert. Gibt es aktuelle Urteile oder eindeutige Aussagen und Tendenzen>

Nach wie vor vertrete ich den Standpunkt, dass der Arbeitgeber auch und gerade bei internen Stellenausschreibungen § 81 SGB IX zu berücksichtigen hat.

Vorausgesetzt, es gibt keinen schwerbehinderten, internen Bewerber oder interne Bewerberin auf die freie Stelle.

Ich danke schon einmal für das Verständnis für mein Unverständnis und hoffe auf eine fundierte und ultimative Aussage.


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