Interne Ausschreibung / Agentur für Arbeit (Einstellung)
Hallo Michael
Ist aber genau richtig was Hans-Peter schreibt!
» Um es auf den Punkt zu bringen:
» Interne Stellenausschreibung, keine Anfrage bei der Agentur
» für Arbeit aber interne Prüfung ob gegebenenfalls ein bereits
» beschäftiger schwerbehinderter Mensch für die freie Stelle in Frage kommt.
Ja, so wie in § 81 beschrieben.
» Externe Stellenausschreibung: Anwendung des § 81 SGB IX ohne wenn und aber.
Ja! Aber bevor die Stelle extern ausgeschrieben wird, erst intern gem. § 81 prüfen. Weiter aber auch bei "nur" intern zu besetzenden Stellen. Nur die Art/ Umfang dr Prüfung ist eine andere, eben nur intern!
Es ist manachmal nicht immer ganz einfach die Gesetzestext wie auch Urteile zu verstehen, gebe ich zu. Es ist halt "Juristen-Deutsch".
Am besten zukünftig in der Anfrage genau beschreiben wo ggf. ein Verständnisproblem liegt. Dann fällt es auch einfacher eine passende Antwort zu geben.