Interne Ausschreibung / Agentur für Arbeit (Einstellung)

hackenberger, Friday, 23.11.2007, 19:08 (vor 6001 Tagen) @ MEIKEL1956

Hallo Michael

Ist aber genau richtig was Hans-Peter schreibt! ;-)

» Um es auf den Punkt zu bringen:
» Interne Stellenausschreibung, keine Anfrage bei der Agentur
» für Arbeit aber interne Prüfung ob gegebenenfalls ein bereits
» beschäftiger schwerbehinderter Mensch für die freie Stelle in Frage kommt.

Ja, so wie in § 81 beschrieben.

» Externe Stellenausschreibung: Anwendung des § 81 SGB IX ohne wenn und aber.

Ja! Aber bevor die Stelle extern ausgeschrieben wird, erst intern gem. § 81 prüfen. Weiter aber auch bei "nur" intern zu besetzenden Stellen. Nur die Art/ Umfang dr Prüfung ist eine andere, eben nur intern!

Es ist manachmal nicht immer ganz einfach die Gesetzestext wie auch Urteile zu verstehen, gebe ich zu. Es ist halt "Juristen-Deutsch". ;-)

Am besten zukünftig in der Anfrage genau beschreiben wo ggf. ein Verständnisproblem liegt. Dann fällt es auch einfacher eine passende Antwort zu geben.


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