Betriebsrätevollkonferenz (Allgemeines)

mitsi @, Essen, Thursday, 04.10.2007, 11:36 (vor 6057 Tagen)

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand helfen. Habe bisher für mich keine aussagekräftigen
Paragraphen gefunden. Es handelt sich um folgendes. Unser Konzernbetriebsrat
lädt alle Betriebsräte unserer Standorte (ca. 30) zu einer 2-tägigen Voll-
konfenrenz (Vollversammlung)ein. Wie sieht es mit der SBV aus. Bin GSBV und
stellv. KSBV. Habe ich ein Teilnahmerecht >>

Das gleiche Problem habe ich mit dem Wirtschaftsausschuss. Habe hier ja schon viel darüber gelesen, aber "das Wahre" habe ich auch nicht gefunden.

Dieser Text (von einem Anwalt verfasst, macht mich etwas wirrig:

§ 106 BetrVG sieht die Errichtung eines Wirtschaftsausschusses für "Unternehmen", also nur auf der Ebene des Gesamtbetriebsrates vor. Auf Konzernebene kann kein WA mit den Wirkungen der §§ 106 ff BetrVG gebildet werden. Freilich kann der KBR einen Ausschuß errichten und ihm Aufgaben nach § 106 übertragen (das löst aber nicht die besonderen Pflichten des Arbeitgebers nach § 106 aus). Geschieht das, sind auch die Schwerbehindertenvertreter dabei.

Wird vom GBR ein Wirtschaftsausschuß nach § 107 BetrVG bestellt, kann die Schwerbehindertenvertretung an dessen Sitzungen nicht teilnehmen. Das sieht weder § 107 BetrVG noch § 95 SGB IX vor und verbietet sich auch wegen der in § 107 Abs. 1 S. 3 BetrVG geforderten besonderen Sachkunde[/b[/b]]

Habe ich hier nun Teilnahmerecht oder nicht>>>

Vielen lieben Dank im voraus
Liebe Grüße Mitsi


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion