Betriebsrätevollkonferenz (Allgemeines)

Wolfgang H., Thursday, 04.10.2007, 14:13 (vor 6963 Tagen) @ mitsi

Hallo Birgit,

§ 107 BetrVG regelt die Bestellung und Zusammensetzung des WA. Die Schwerbehindertenvertretung ist nicht Mitglied des WA. Sie ist lediglich Gast bei dessen Zusammenkünfte. Aber das Gastrecht ist zwingend. § 95/4 regelt ja eindeutig: Die VPS/GVPS hat das Recht an allen Sitzungen des BR und dessen Ausschüssen teilzunehmen. Und der WA ist unstrittig ein Ausschuss des BR/GBR!


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