Betriebsrätevollkonferenz (Allgemeines)
Hallo Birgit,
§ 107 BetrVG regelt die Bestellung und Zusammensetzung des WA. Die Schwerbehindertenvertretung ist nicht Mitglied des WA. Sie ist lediglich Gast bei dessen Zusammenkünfte. Aber das Gastrecht ist zwingend. § 95/4 regelt ja eindeutig: Die VPS/GVPS hat das Recht an allen Sitzungen des BR und dessen Ausschüssen teilzunehmen. Und der WA ist unstrittig ein Ausschuss des BR/GBR!