Betriebsrätevollkonferenz (Allgemeines)
Hallo Bernhard,
danke für die zügige Antwort.Mein Problem ist trotz alledem nicht gelöst.
Diese Texte hatte ich mir durchgelesen.
Was ich nicht verstehe:
Wird vom GBR ein Wirtschaftsausschuß nach § 107 BetrVG bestellt, kann die Schwerbehindertenvertretung an dessen Sitzungen nicht teilnehmen. Das sieht weder § 107 BetrVG noch § 95 SGB IX vor und verbietet sich auch wegen der in § 107 Abs. 1 S. 3 BetrVG geforderten besonderen Sachkunde
Wie soll ich §107 verstehen>>>
Danke und Gruß
Birgit