Betriebsrätevollkonferenz (Allgemeines)

mitsi @, Thursday, 04.10.2007, 13:20 (vor 6071 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
danke für die zügige Antwort.Mein Problem ist trotz alledem nicht gelöst.
Diese Texte hatte ich mir durchgelesen.
Was ich nicht verstehe:
Wird vom GBR ein Wirtschaftsausschuß nach § 107 BetrVG bestellt, kann die Schwerbehindertenvertretung an dessen Sitzungen nicht teilnehmen. Das sieht weder § 107 BetrVG noch § 95 SGB IX vor und verbietet sich auch wegen der in § 107 Abs. 1 S. 3 BetrVG geforderten besonderen Sachkunde

Wie soll ich §107 verstehen>>>
Danke und Gruß
Birgit


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