Beteiligung § 95 Abs. 2 SGB IX Zuversetzungsgesuch (Einstellung)

Surf-Tiger, Friday, 02.11.2007, 12:14 (vor 6038 Tagen)

Hallo, ich habe eine Frage zum Thema § 95 Abs. 2:
Ist ein Zuversetzungsgesuch eines Schwerbehinderten ( hier: Deutsche Telekom AG) so zu behandeln wie eine Bewerbung> Hintergrund ist, dass mein BASchwb mir die Beteiligung abspricht. Er behauptet, dass auf Grund eines Beschlusses der Geschäftsleitung solche Gesuche abgelehnt werden. Weiter behauptet er, dass ich nur zu beteiligen bin, wenn eine Auswahl stattfindet. Ich bin der Meinung, dass ich auf jeden Fall zu beteiligen bin nach § 95.
Wer liegt nun richtig>
Danke für Mithilfe....


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