Beteiligung § 95 Abs. 2 SGB IX Zuversetzungsgesuch (Einstellung)

Surf-Tiger, Monday, 05.11.2007, 10:25 (vor 6035 Tagen) @ hackenberger

Mir liegt jetzt die schriftliche Antwort des AG vor. Er behauptet, dass auf Grund eines Beschlusses der GL, keine Versetzungsgesuche berücksichtigt werden, die von außerhalb kommen. Somit würde die Beteiligung der SchwbV nichts anderes ergeben. Und da das klar sei, wurde ich hier nicht beteiligt. Eine solche Rechtssprechung konnte ich nicht finden.
Es kann doch nich sein, dass eine GL Beschlüsse faßt und hier die Beteiligungsrechte ausgehebelt werden.
Ist euch so eine Rechtssprechung bekannt>>


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion