Beteiligung § 95 Abs. 2 SGB IX Zuversetzungsgesuch (Einstellung)

hackenberger, Friday, 02.11.2007, 13:03 (vor 6038 Tagen) @ Surf-Tiger

Hallo Tiger,
» Es war keine Bewerbung auf
» eine freie Stelle sondern ein Gesuch des Kollegen ob er bei unserer
» Niederlassung beschäftigt werden kann. Ändert aber meiner Meinung nach
» nichts am Sachverhalt der Beteiligung.

Nein, ändert nichts, über dieses Gesuch (ein solches Gesuch ist eine Bewerbung, also § 81 (1) Satz 4) hätte die SchwbV gem. § 81 (1) i.V. mit § 95 (2) informiert/beteiligt werden müssen. Weiter ein Gesuch, kann immer nur positv enden, wenn eine freie Stelle/freier Ap gegeben ist, hier sind wir dann wiederum beim § 81 (1).

Also den AG mal etwas aufkären und wieder auch meine Empfehlung, den AG nach der Rechtsgrundlage (also nicht seine Beschlüsse) befragen und ihn auch verstehen lassen, dass man diese ggf. rechtlich prüfen lässt.


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