BEGINN eines BEM (BEM)

hackenberger, Thursday, 29.11.2007, 11:06 (vor 6021 Tagen) @ barevi

Hallo barevi,

wie ein solches Verfahren ablaufen soll ist ja geregelt. Der AG muss die jeweiligen zuständigen MA-Vertretungen darüber informieren, dass hier die Voraussetzungen für ein BEM zutreffen und dieses dem betroffenen Beschäftigten angeboten wird.
www.schwbv.de/urteile/109.html

Dann muss der AG dem betroffenen AN ein BEM anbieten, mehr erst einmal nicht. Der betroffene AN entscheidet dann JA oder NEIN. Schaue einmal auch hier auf diese Webseiten und ganz besonders auch einmal diese Broschüre studieren.

Auch dieses Ergebnis muss der AG den zuständigen MA-Vertretungen mitteilen. Auch wenn der betroffene Beschäftigte die Beteiligung der jeweiligen MA-Vertretungen nicht wüncht.

Nun wird weiter, mit Zustimmung und Beteiligung des betroffenen AN alles weiter besprochen.

Hält der AG hier nun die geltenden Gesetze und Richtlinien nicht ein und lässt sich hier im Betrieb keine Verständigung erzielen, so kann man ja die Stufenvertretung um Hilfe bitten und somit ggf. das Ganze auch in die übergeordnete Behörde/Dienststelle zur Klärung tragen.

Ein guter PR sollte aber auch wissen, wie man nicht gesetzeskonformes Handeln des AG oder seiner Beauftragten entgegenwirken kann.


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