Abfrage durch AG, ob geeignete SB bei der AfA gemeldet (Einstellung)

PolWol, Thursday, 28.08.2008, 11:22 (vor 5738 Tagen)

Hallo Interessierte,

wie sind euere Erfahrungen mit dem Thema §81 SGB IX>
„Die Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können.“

Meiner Erfahrung nach, kommen nur wenige Firmen der privaten Wirtschaft dieser Verpflichtung nach. Es war einiges an Aufwand notwendig, um unseren Betriebsrat von dieser gesetzlichen Verpflichtung der Arbeitgeber zu überzeugen. Nur gemeinsam mit dem Betriebsrat konnte ich diese Verpflichtung in den Personalauswahlprozess unserer Personalabteilung einfügen. Hier waren einige Verweigerungen der Zustimmungen zu personellen Einzelmaßnahmen (Einstellungen) nach §99 BetrVG wegen Nichteinhaltung von Gesetze erforderlich, nachdem Gespräche nicht den gewünschten Erfolgt gebracht haben.

Nun laufen die Abfragen bei der örtlichen Agentur für Arbeit. Leider kommen nur negative Rückmeldungen, dass keine geeigneten Bewerber dort gemeldet sind. Habe mich selbst auf die Suche in der Bewerberbörse http://jobboerse.arbeitsagentur.de/ gemacht und mehrere geeignete Bewerber gefunden. Dies hat mich etwas verwirrt und ich habe bei der örtlichen Agentur für Arbeit nachgefragt, warum diese Bewerber uns nicht mitgeteilt worden sind. Die gefundenen Bewerber sind nicht bei der örtlichen Agentur für Arbeit gemeldet, sondern in den Umlandstädten. Die Agentur für Arbeit meldet nur die bei ihr lokal gemeldeten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen zurück.

Liegt hier ein Ablauffehler bei der Agentur für Arbeit vor> Zumal das SGB IX in §81 schreibt „Die Bundesagentur für Arbeit oder ein Integrationsfachdienst schlägt den Arbeitgebern geeignete schwerbehinderte Menschen vor.“


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion