Einsichtnahme in Unterlagen des Wirtschaftsausschusses (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Tuesday, 30.09.2008, 10:22 (vor 5695 Tagen) @ Sander

Hallo Sander,

das Thema "[link=http://www.schwbv.de/forum/search.php>search=Wirtschaftsausschuss]Wirtschaftsausschuss[/link]" haben wir auch schon sehr umfangreich behandelt. Ebenso wie das Recht der Einsichtsnahme in alle Unterlagen der BR-Gremien.

Bitte also die Suchfunktion nutzen und mal alles durchlesen.

Weise also den BR und besonders den BR-V darauf hin, dass er hier den Sachverhalt der Mandatsbehinderung begeht und auf die hier möglichen Folgen, Beschlussverfahren vor dem ArbG, welche Du nicht gerne in Anspruch nehmen möchtest.

Du kannst auch auf den AG zugehen und diesen auf den hier gegebenen nicht rechtskonformen Sachverhalt/ Handlungsweise des BR hinweisen und ihn bitten entweder hier auf den BR einwirken oder der SchwbV ebenso die Unterlagen zukommen zu lassen. Du kannst auch den AG darauf hinweisen, dass die SchwbV notfalls auch die Hilfe eines Anwaltes/ Gerichtes in Anspruch nehmen muss, was vermeidbare Kosten verursachen würde.

Weiter schau Dir einmal den § 106 BetrVG an. Hiernach besteht eine zwingende gesetzliche Pflicht des BR in Betrieben mit in der Regel mehr als einhundert ständig beschäftigten Arbeitnehmern ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden. Es besteht also hier eine Pflicht des BR zur Bildung und Aufgabenwahrnehmung gem. § 108 BetrVG. Unterlässt der BR dieses, so begeht er eine Pflichtverletzung. Auch hiergegen kann die SchwbV mittels eines Beschlussverfahrens wegen Mandatsbehinderung vorgehen, besonders dann, wenn ein Umgehungstatbestand glaubhaft nachgewiesen werden kann, mit dem das SBV-Teilnahmerecht umgangen werden soll. Die SBV besitzt gegenüber dem Arbeitgeber die "gleiche persönliche Rechtsstellung" wie ein Mitglied des Betriebsrats bzw. des Wirtschaftsausschusses analog (§ 96 Abs. 3 SGB IX). Weiter könnte man gem. § 23 BetrVG wegen Verletzung gesetzlicher Pflichten unter Beachtung der Anforderungen aus § 23 (1) beim ArbG beantragen den Ausschluss einzelner BR-Mitglieder oder gar die Auflösung des BR beantragen.

Also lesen, Fakten zusammenstellen und entsprechende in Ruhe in der BR-Sitzung vortragen. Ich denke, wenn ein BR erkennt, dass man eigentlich nur vertrauensvoll wie es die Gesetze vorgeben zusammenarbeiten möchte aber notfalls auch die Möglichkeiten der Gesetze nutzen möchte ein Einlenken erfolgen sollte.

Kontextlinks:
Vorlage von Unterlagen an den Wirtschaftsausschuss
Recht zur Einsicht in die wirtschaftlichen Unterlagen
Rechtzeitige und umfassende Unterrichtungspflicht


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