Einsichtnahme in Unterlagen des Wirtschaftsausschusses (Umgang mit BR / PR)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 30.09.2008, 10:37 (vor 5695 Tagen) @ Sander

» (3) Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses sind berechtigt, in die
» nach § 106 Abs. 2 vorzulegenden Unterlagen Einsicht zu nehmen.[/i]
» Ist mir schon bewusst ABER bin ich denn Mitglied> Ich darf an den
» Sitzungen beratend teilnehmen. Wenn aber keine Sitzungen stattfinden!
Wie wäre es, wenn du davon ausgehst, dass du Mitglied bist.
In dieser Funktion werden deine Rechte beschnitten.
Daraus folgt: http://www.schwbv.de/beschlussverfahren.html
Ein Anwalt (ber der Gewerkschaft erkundigen) wird dich beraten ob und wie du weiter vorgehen kannst.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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