Einsichtnahme in Unterlagen des Wirtschaftsausschusses (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Tuesday, 30.09.2008, 10:43 (vor 5695 Tagen) @ Sander

Hallo Sander,

die SchwbV hat nach der Rechtsprechung auch einen Schlungsanspruch für Grundschulungen zum Wirtschaftsausschuss (LAG Hamburg, Urteil vom 12.11.1996, 6 Sa 51/96). Solche Schulungen sind auch SchwbV zu empfehlen, um so die Rechte und Pflichten des BR besser zu kennen, was auch die vertrauensvolle Zusammen-/Mitarbeit in den BR-Gremien fördert.


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