Einsichtnahme in Unterlagen des Wirtschaftsausschusses (Umgang mit BR / PR)
Hallo Sander,
die SchwbV hat nach der Rechtsprechung auch einen Schlungsanspruch für Grundschulungen zum Wirtschaftsausschuss (LAG Hamburg, Urteil vom 12.11.1996, 6 Sa 51/96). Solche Schulungen sind auch SchwbV zu empfehlen, um so die Rechte und Pflichten des BR besser zu kennen, was auch die vertrauensvolle Zusammen-/Mitarbeit in den BR-Gremien fördert.