Einsichtnahme in Unterlagen des Wirtschaftsausschusses (Umgang mit BR / PR)

Sander, Niedersachsen, Tuesday, 30.09.2008, 10:28 (vor 5695 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter,

danke für die prompte Antwort.

PS: Lassen die weiteren WA-Mitglieder sich das so gefallen>
Wir haben einen geteilten BR. "4 Arbeitnehmer und 3 Arbeitgeber zugetane Mitglieder", um es vereinfacht auszudrücken. Im WA sind insgesamt 5 Mitglieder plus SBV, von denen 4 der Geschäftsleitung zugetan sind. Das sollte die Frage beantworten. Nachdem die Ausladung nicht funktioniert hat, finden halt einfach keine Sitzungen mehr statt.

(3) Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses sind berechtigt, in die nach
» § 106 Abs. 2 vorzulegenden Unterlagen Einsicht zu nehmen.[/i]
Ist mir schon bewusst ABER bin ich denn Mitglied> Ich darf an den Sitzungen beratend teilnehmen. Wenn aber keine Sitzungen stattfinden!

Sander


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion