Finanzielle Nachteile nur wegen Behinderung? (Rente / Pension / ATZ)

weepee, Thursday, 13.11.2008, 21:49 (vor 5652 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe mir nun schon die Finger wundgesucht, um folgende Frage zu klären: ein Beschäftigter (Baujahr 1950) hat einen GdB von 30, schreckt aber vor der Gleichstellung zurück, weil er finanzielle Nachteile befürchten muss.
Hintergrund: er ist in Altersteilzeit/Blockmodell, macht also von 55-60 Jahren seinen Job mit 88% Einkommen und geht dann ab Alter 60 nach Hause, bezieht bis 65 auch 88% Einkommen. Sollte er - aus welchem Grund auch immer - während der Freistellungsphase (also mit Alter 60++) schwerbehindert werden, dann würde sich aufgrund der aktuellen Gesetzgebung sein Einkommen weiter verringern, weil er ja als sbM mit einem prozenzualen Abzug rechnen müsste, sofern er vor der besonderen Altersgrenze den GdB 50 bekäme. Das wäre der Fall, wenn er mit 61 Jahren sbM würde. Dies würde sich ja sogar nachteilig auf seine Rente auswirken, die im Falle der Nicht-Beantragung sbM (Gleichstellung) unverändert hoch bliebe.
Welche wichtige Sache habe ich bis jetzt übersehen> Mir widerstrebt es ganz ergeblich, einem chronisch Kranken von der Gleichstellung abzuraten, zumal unsere Dienststelle sich in der Auflösung befindet und er mit einer Umsetzung rechnen muss. Weder die Rente/Bund, noch meine BSBV konnten mir weiterhelfen. Auch die bisherigen Aussagen/Links hier im Forum trafen nicht das geschilderte Problem in Gänze.
Ein zweiter Beschäftigter stellt seinen Antrag auf ATZ/Blockmodell nicht, weil er schon jetzt sbM mit GdB 50 ist.
Wäre schon, wenn man ihnen helfen könnte...

--
Liebe Grüße WeePee


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion