Finanzielle Nachteile nur wegen Behinderung? (Rente / Pension / ATZ)

selektros, Thursday, 27.11.2008, 21:51 (vor 5638 Tagen) @ weepee

Hallo,

nach allgemeiner vorstehender Feststellung hat eine Gleichstellung keine Auswirkung auf die Altersteilzeit.

Jetzt ergibt sich aber die Frage: Wass passiert, wenn während der Altersteilzeit ein GdB von = oder >50 festgestellt wird. Meiner Meinung nach ergeben sich für den bM mehrere Möglichkeiten, um den "frühestmöglichen" Rententermin zu vermeiden/verschieben:
- er legt Widerspruch ein (Bearbeitung dauert immer noch zu lange)
- er lehnt den Bescheid ab (es bleibt beim alten GdB)
- er teilt den erhöhten GdB dem AG nicht mit
(der MA ist nicht verpflichtet, dem AG eine Schwerbehinderng mitzuteilen)
und geht zum vorgeplanten Termin in Altersrente (keine/weniger Abzüge)

Ich konnte nirgends finden, das diese Möglichkeiten unrechtens wären, höchstens etwas unmoralisch.

Vermutlich habe ich auch so einen Fall, bin also für Korrekturen meiner Auffassung im Sinne des bMA dankbar.

Gruss

selek


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