Finanzielle Nachteile nur wegen Behinderung? (Rente / Pension / ATZ)

weepee, Thursday, 13.11.2008, 23:05 (vor 5652 Tagen) @ hackenberger

Wieder einmal Danke für die schnelle Antwort, Bernhard,

» so ist es leider. Schwerbehinderte können beim Thema Altersteilzeit
» schlechter gestellt sein/werden und zwar auf Grund der Regelung
» "Altersrente zum frühes möglichen Termin".
Das - so finde ich - ist ein absoluter Hammer. Muss ich erst mal verdauen, einem derart Erkrankten von der Gleichstellung abzuraten :-( :-( :-(

» Der Rentenbeginn mit 63 ohne Abschlag gilt aber nur für Schwerbehinderte
» nicht für Gleichgestellte.
Das war mir durchaus bekannt. Ich hatte ja auch anheimgestellt, dass er mglw. mit 60++ 50 GdB bekommt und damit automatisch "echter" sbM wird.

» "Auswirkungen der Gleichstellung"[/b][/link] Sollten einer SchwbV bekannt
» sein :-(
Sind sie ja auch, daher :-D

Die restlichen von Dir genannten Informationen hatte ich schon gefunden, sie runden aber die bisherigen Darstellungen sinnvoll ab.

Danke

--
Liebe Grüße WeePee


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