Finanzielle Nachteile nur wegen Behinderung? (Rente / Pension / ATZ)

weepee, Friday, 14.11.2008, 10:34 (vor 5652 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

» wieso von der Gleichstellung abraten>
weil damit dem Arbeitgeber die Information der 'angehenden' Schwerbehinderung mitgeteilt wird. Schließlich soll der Klient im Rahmen seiner Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz die Schutzrechte als Gleichgestellter nutzen können. Wenn sich nun aber sein Gesundheitszustand derart ändert, dass er auf 50 GdB hochgestuft wird, ist er schwerbehindert und tappt damit höchstwahrscheinlich in die Kostenfalle.

» Die Gleichstellung hat doch hier gar keine Ein-/ Auswirkungen.
das ist klar. Man klagt aber im Prinzip doch schon Rechte beim AG ein. Ohne Gleichgestelltenstatus kann der Klient zwar auch schwerbehindert werden, muss dies (außer in schwerwiegenden/offensichtlichen Fällen) dem AG aber nicht unbedingt sagen. Da er in meinem Beispiel ja schon in der Ruhephase der ATZ ist, braucht er einen Nachteilsausgleich am Arbeitsplatz nicht mehr.

Nach meinen vielen Gesprächen hier in der DstSt und auch außerhalb kann ich dem Klienten die Gleichstellung wirklich nicht empfehlen. So ist die überwiegende Meinung bisher.

--
Liebe Grüße WeePee


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion