Klage vorm Sozialgericht oder Verschlimmerungsantrag? (Antragstellung / Widerspruch)
Hallo,
könntet Ihr mir vielleicht bei folgender Situation bitte weiterhelfen>
MA stellt Antrag auf Schwerbehinderung => bekommt GdB 30.
Daraufhin wurde zusammen mit dem VdK Widerspruch eingelegt => abgelehnt.
VdK rät dem MA jetzt, mit den Ärzten über einen evtl. Erfog auf einen höheren GdB durch Klage beim Sozialgericht zu sprechen.
Nun tauchen folgende Fragen auf:
a) Wenn man Antrag auf Schwerbehinderung stellt, dann "genießt" man ja solange die Rechte daraus, bis ein endgültiger Bescheid erlassen wurde. Wie ist das bei einem Prozess vorm Sozialgericht> Befindet man sich dabei sozusagen im einem "schwebenden Verfahren", oder ist der Bescheid mit dem GdB von 30 rechtsgültig>
b) Oder soll die MA einfach ein halbes Jahr warten und dann einen Verschlimmerungsantrag stellen> Tenor der Ärzte ist nämlich, dass nicht alle Krankheiten berücksichtigt wurden.
c) Sollen wir jetzt gleich einen Antrag auf Gleichstellung stellen> Kann man das eigentlich, wenn ein Klageverfahren läuft>
Ziel des MA ist hauptsächlich, einen besseren Kündigungsschutz zu erhalten.
Das sind jetzt viele Fragen auf einmal. Hoffentlich nicht zuviele
Vielen Dank im Voraus:flower:
Schöne Grüße
zicko