Klage vorm Sozialgericht oder Verschlimmerungsantrag? (Antragstellung / Widerspruch)

hackenberger, Monday, 08.12.2008, 16:36 (vor 5639 Tagen) @ Paul

Hallo Paul,

ich unterstelle einmal, Du meinst den § 95 und nicht § 92.

Wenn Du die Suchfunktion mit dem Suchbegriff "Antragstellung" nutzt findest Du viele Beiträge welche dieses Thema betreffen.

Ich habe Dir einmal einige herausgesucht ;-)

http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=7296
http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=7091
http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=7076
http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=7141

Also bitte die Suchfunktion nutzen ;-)

Dieses ergibt sich auch aus der Tatsache, dass Rechte der Schwerbehinderten/ Gleichgestellten sich per Gesetz ergeben. Der Feststellungsbescheid und der Ausweis haben hier rein deklaratorischen Charakter. Bei offensichtlicher Schwerbehinderung bedarf es dieser gar nicht.

Noch die Bitte, nicht neue/ andere Fragestellungen in bestehende einfügen. Lieber immer bei veränderter Fragestellung eine neue Frage eröffnen.


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