Klage vorm Sozialgericht oder Verschlimmerungsantrag? (Antragstellung / Widerspruch)
Hallo Paul,
ich unterstelle einmal, Du meinst den § 95 und nicht § 92.
Wenn Du die Suchfunktion mit dem Suchbegriff "Antragstellung" nutzt findest Du viele Beiträge welche dieses Thema betreffen.
Ich habe Dir einmal einige herausgesucht
http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=7296
http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=7091
http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=7076
http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=7141
Also bitte die Suchfunktion nutzen
Dieses ergibt sich auch aus der Tatsache, dass Rechte der Schwerbehinderten/ Gleichgestellten sich per Gesetz ergeben. Der Feststellungsbescheid und der Ausweis haben hier rein deklaratorischen Charakter. Bei offensichtlicher Schwerbehinderung bedarf es dieser gar nicht.
Noch die Bitte, nicht neue/ andere Fragestellungen in bestehende einfügen. Lieber immer bei veränderter Fragestellung eine neue Frage eröffnen.