Ermittlungsdienst (Kündigung)

gsbv, Bayern, Monday, 23.03.2009, 15:40 (vor 5539 Tagen)

Liebes Forum,

letzte Woche am Montag habe ich als SBV die Information durch die Personalabteilung erhalten, dass einem Meister verhaltensbedingt gekündigt werden soll. Dieser Meister ist gleichgestellt.

Heute bekomme ich durch Zufall mit, dass der Ermittlungsdienst weiter gegen den Kollegen tätig ist.

Nun meine Frage: hat das Unternehmen/Personalabteilung nicht die Pflicht mich als die VP zu informieren, dass Ermittlungen laufen> Kann ich dies als eine Behinderung meiner Arbeit als VP sehen>

Die Kündigungsanhörung geht Ende dieser Woche, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, an das Integrationsamt.

Vielen Dank
GSBV


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