Ermittlungsdienst (Kündigung)

hackenberger, Thursday, 26.03.2009, 01:35 (vor 5536 Tagen) @ gsbv

Hallo GSBV, Hotte,

der § 84 (1) trifft zwar auch bei verhaltensbedingter Gefährdung des Beschäftigungsverhältnisses zu, doch eine Nichtbeachtung führt nicht zwingend zur Unwirksamkeit einer Kündigung. Dieses besonders, wenn ein schwerwiegendes Fehlverhalten zu Grund liegt und der AG zum Beispiel wegen nicht zu heilendem Vertrauensbruch keine Chance für ein positives Präventionsverfahren sieht.

Ich war bei einer Verhandlung beim BAG anwesend wo dieses u.a. auch Thema war. Auch hier wurde im Rahmen der Kündigungsschutzklage u.a. wegen das nicht durchgeführte Präventionsverfahren vorgetragen und die Richter haben genau wie oben beschrieben argumentiert.

Es ist in solchen Fällen auch durchaus verständlich und nachvollziehbar.


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