Ermittlungsdienst (Kündigung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 24.03.2009, 18:42 (vor 5534 Tagen) @ gsbv

» Ich kann Deine Antwort nicht verstehen.
» Es wurde keine Prävention nach §84.1 gemacht. Ein Integrationsamt war
» nicht vor Ort.
Sorry, war ein Schreibfehler. :-(
Gemeint ist der § 95 Abs. 2 Unterrichtungspflicht.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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