Ermittlungsdienst (Kündigung)

gsbv, Bayern, Tuesday, 24.03.2009, 16:33 (vor 5538 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,
» » »
» Wurden dir denn auch die Gründe mitgeteilt>

Gründe habe ich per Telefon 3 Tage vor dem Termin, an dem die betroffene Mitarbeiter informiert wurde. Gründe wurde genannt, wie z.B. der betroffene Meister wäre ausländerfeindlich, würde seine MA zum kranksein überreden usw.


» Die Kündigungsabsicht wurde schon vor Abschluss der Ermittlungen
» ausgesprochen> Wie kannst du als VP schon eine Stellungnahme abgeben, wenn
» noch nicht alles auf dem Tisch liegt>

Ja, die Absicht zur Kündigung wurde in einem persönlichem Gespräch dem Betrioffenen unter Beteilung von Perso, Fachbereich, BR und ich ausgesprochen.
Ich habe noch keine Stellungnahme (an wen sollte ich eine geben, kann ich Deine Satz nicht verstehen) abgegeben.

»
» Wie sieht das denn in dem Fall mit dem § 84.1 SGB IX (Prävention) aus>

Ein Verfahren nach § 84.1 fand nicht statt. Die Kündigung soll wegen falschem Verhalten der Mitarbeiter gegenüber ausgesprochen werden.

LG
GSBV


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