Ermittlungsdienst (Kündigung)
Hallo GSBV,,
» letzte Woche am Montag habe ich als SBV die Information durch die
» Personalabteilung erhalten, dass einem Meister verhaltensbedingt gekündigt
» werden soll. Dieser Meister ist gleichgestellt.
Damit hat der AG den §84(1) im weitesten Sinn erfüllt.
» Nun meine Frage: hat das Unternehmen/Personalabteilung nicht die Pflicht
» mich als die VP zu informieren, dass Ermittlungen laufen>
Haben sie doch, wenn sie dich über die verh.Kü. informiert haben.
Oder haben die keinerlei Grund gemannt>
» Kann ich dies als eine Behinderung meiner Arbeit als VP sehen>
Nein.
» Die Kündigungsanhörung geht Ende dieser Woche, wenn die Ermittlungen
» abgeschlossen sind, an das Integrationsamt.
Na dann bereite schon mal deine Stellungnahme vor.
http://www.schwbv.de/05_04_kuendigungsschutz.html
PS: Ob der "Weg" der Kündigung rechtens war entscheidet das Arbeitsgericht, falls der Koll. (innerhalb von 3 Wo) eine Kündigungsschutzklage erhebt.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter