Ermittlungsdienst (Kündigung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 23.03.2009, 21:57 (vor 5534 Tagen) @ gsbv

Hallo GSBV,,

» letzte Woche am Montag habe ich als SBV die Information durch die
» Personalabteilung erhalten, dass einem Meister verhaltensbedingt gekündigt
» werden soll. Dieser Meister ist gleichgestellt.
Damit hat der AG den §84(1) im weitesten Sinn erfüllt.

» Nun meine Frage: hat das Unternehmen/Personalabteilung nicht die Pflicht
» mich als die VP zu informieren, dass Ermittlungen laufen>
Haben sie doch, wenn sie dich über die verh.Kü. informiert haben.
Oder haben die keinerlei Grund gemannt>

» Kann ich dies als eine Behinderung meiner Arbeit als VP sehen>
Nein.

» Die Kündigungsanhörung geht Ende dieser Woche, wenn die Ermittlungen
» abgeschlossen sind, an das Integrationsamt.
Na dann bereite schon mal deine Stellungnahme vor.
http://www.schwbv.de/05_04_kuendigungsschutz.html

PS: Ob der "Weg" der Kündigung rechtens war entscheidet das Arbeitsgericht, falls der Koll. (innerhalb von 3 Wo) eine Kündigungsschutzklage erhebt.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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