Ermittlungsdienst (Kündigung)
Hallo,
»
» Damit hat der AG den §84(1) im weitesten Sinn erfüllt.
Ich kann Deine Antwort nicht verstehen.
Es wurde keine Prävention nach §84.1 gemacht. Ein Integrationsamt war nicht vor Ort.
»
» Na dann bereite schon mal deine Stellungnahme vor.
» http://www.schwbv.de/05_04_kuendigungsschutz.html
Danke für den dezenten Hinweis.
» PS: Ob der "Weg" der Kündigung rechtens war entscheidet das
» Arbeitsgericht, falls der Koll. (innerhalb von 3 Wo) eine
» Kündigungsschutzklage erhebt.
Ist klar.
Vielen Dank
GSBV