Ermittlungsdienst (Kündigung)

gsbv, Bayern, Tuesday, 24.03.2009, 16:42 (vor 5539 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo,
»
» Damit hat der AG den §84(1) im weitesten Sinn erfüllt.

Ich kann Deine Antwort nicht verstehen.
Es wurde keine Prävention nach §84.1 gemacht. Ein Integrationsamt war nicht vor Ort.
»
» Na dann bereite schon mal deine Stellungnahme vor.
» http://www.schwbv.de/05_04_kuendigungsschutz.html

Danke für den dezenten Hinweis.

» PS: Ob der "Weg" der Kündigung rechtens war entscheidet das
» Arbeitsgericht, falls der Koll. (innerhalb von 3 Wo) eine
» Kündigungsschutzklage erhebt.

Ist klar.

Vielen Dank
GSBV


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