Rücktritt des einzigen Stellvertreters, was nun ? (Kirche)

hackenberger, Wednesday, 27.05.2009, 11:17 (vor 5448 Tagen) @ sbv

Guten "sbv",

» meine Stellverteterin musste, wegen Arbeitsüberlastung in ihrem
» eigentlichen Beruf, von ihrem Amt zurücktreten.
Das ist schade, sollte/ müsste eigentlich auch nicht sein, da Mandatsarbeit Vorrang hat und der AG hier die für die Mandatsarbeit notwenigen Zeiträume schaffen müsste. Also entsprechende Entlastung von der arbeitsvertraglich geschuldetetn Arbeit.

» Da wir nur einen Stellverteter gewählt hatten, ergibt sich jetzt die Frage
» was zu tun ist.
Normaler wiese ist es in solchen Fällen so, dass die SchwbV sofern einfaches Wahlverfahren rechtlich (s. SchwbVWO) möglich ist zu einer Wahlversammlung zur Wahl der Stellvertreter einläd. Dort wird dann der/ die Stelli gewählt.

Bei Kirchen gelten ja leider teils besondere Regelungen. Schaue einmal hier "Kirche". Es gibt hier u.a. auch eine Broschüre "Wahlleitfaden von ver.di (Evangelisch)"

» Kann ich als Vertrauensperson auch alternativ die komplette Neuwahl
» vorverlegen >
Grundsätzlich ja, dazu müsstest Du aber Dein Mandat niederlegen. Ob dieses sinnhaft ist>>

» Kann die Dienststellenleitung solch eine Wahl verhindern >
Nein!

» Herzlichen Dank für Ihre Antworten.
Bitte schön ;-)


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