Teilnahme der Vertrauensperson an Gesprächen (Umgang mit BR / PR)

gsbv, Bayern, Wednesday, 22.07.2009, 10:27 (vor 6300 Tagen)

liebes Forum,

hat die Vertrauensperson uneingeschränktes Teilnahmerecht bei Gesprächen, Wiedereingliederungsverfahren oder Arbeitsplatzbesichtigungen, auch dann wenn der betroffenen Mitarbeiter, warum auch immer, die Teilnahme ablehnt.

Hintergrund ist, der Betriebsrat hat ein persönliches Problem mit der Vertrauensperson der Schwerbehinderten und hat die Mitarbeiterin, um die es hier geht, aufgefordert schriftlich die Vertrauensperson abzulehnen.

Wie verhält sich die Vertretung in so einem Fall>

Zu erwähnen ist, die Stellis sind allesamt freigestellte Betriebsräte und pflegen sich untereinander dementsprechend.

Vielen Dank
GSBV


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