Teilnahme der Vertrauensperson an Gesprächen (Umgang mit BR / PR)
Hallo gsbv
» hat die Vertrauensperson uneingeschränktes Teilnahmerecht bei Gesprächen,
» Wiedereingliederungsverfahren oder Arbeitsplatzbesichtigungen, auch dann
» wenn der betroffenen Mitarbeiter, warum auch immer, die Teilnahme
» ablehnt.
Hier sehe ich persönlich ein Teilnahmerecht als nicht gegeben an. denn nach § 95 sind wir ja beratend und unterstützend tätig. Wenn der Kollege die teilnahme der VP explizit ablehnt, ist mir im Moment unklar, wie die VP das teilnahmerecht erklären will>
» Hintergrund ist, der Betriebsrat hat ein persönliches Problem mit der
» Vertrauensperson der Schwerbehinderten und hat die Mitarbeiterin, um die
» es hier geht, aufgefordert schriftlich die Vertrauensperson abzulehnen.
So ein Schreiben würde ich als Arbeitsbehinderung der SBV ansehen. Wurde die Aufforderung der Ablehung auch begründet>
» Zu erwähnen ist, die Stellis sind allesamt freigestellte Betriebsräte und
» pflegen sich untereinander dementsprechend.
Die Teilnahme eines Stellis ist in so einem Fall, nach meiner Einschätzung, nicht zulässig. Stichwort: VP weist den Stellis Aufgaben zu.
LG
Hotte
P.S.
Wäre es nicht an der Zeit an einem neutralen Ort ( z.b. Gewerkschaftsbüro) ein klärendes Gespräch mit dem BR zu führen.
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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."