Teilnahme der Vertrauensperson an Gesprächen (Umgang mit BR / PR)

David ⌂, NRW, Wednesday, 22.07.2009, 22:10 (vor 6299 Tagen) @ gsbv

» liebes Forum,
»
» hat die Vertrauensperson uneingeschränktes Teilnahmerecht bei Gesprächen,
» Wiedereingliederungsverfahren oder Arbeitsplatzbesichtigungen, auch dann
» wenn der betroffenen Mitarbeiter, warum auch immer, die Teilnahme
» ablehnt......

Hallo GSBV ,

um es einmal kurz und frech auszudrücken: ...ist dies nicht ein unerlaubter Eingriff in die Rechtsgeschäfte einer Schwerbehindertenvertetung >

Allerdings auch noch auf dem Rücken der betroffenen Person...und das ist wirklich schlecht...

Also, Gespräch mit dem BR suchen
Gruß
David


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