Teilnahme der Vertrauensperson an Gesprächen (Umgang mit BR / PR)
» liebes Forum,
»
» hat die Vertrauensperson uneingeschränktes Teilnahmerecht bei Gesprächen,
» Wiedereingliederungsverfahren oder Arbeitsplatzbesichtigungen, auch dann
» wenn der betroffenen Mitarbeiter, warum auch immer, die Teilnahme
» ablehnt......
Hallo GSBV ,
um es einmal kurz und frech auszudrücken: ...ist dies nicht ein unerlaubter Eingriff in die Rechtsgeschäfte einer Schwerbehindertenvertetung >
Allerdings auch noch auf dem Rücken der betroffenen Person...und das ist wirklich schlecht...
Also, Gespräch mit dem BR suchen
Gruß
David